Artikel 20 VO (EG) 2004/854

Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Die Kommission konsultiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu unter diese Verordnung fallenden Fragen in allen Fällen, in denen dies notwendig ist, und insbesondere bevor sie Folgendes vorschlägt:

1.
Änderung der besonderen Bestimmungen von Anhang I Abschnitt IV über Fleischuntersuchungsverfahren;
2.
Änderung der Vorschriften von Anhang I Abschnitt IV Kapitel IX über Fleisch von Tieren, bei denen bei der Fleischuntersuchung Brucellose- oder Tuberkuloseläsionen festgestellt wurden;
3.
Durchführungsbestimmungen zu den in Artikel 18 Nummern 5 bis 15 genannten Bereichen.

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