ANHANG II VO (EG) 2004/866

Anforderungen und Kontrollen gemäß Artikel 4 Absatz 4

Anforderungen und Kontrollen auf dem Gebiet des Veterinärrechts, des Pflanzenschutzrechts und der Lebensmittelsicherheit, die in Regelungen nach Artikel 37 (ex 43) und/oder Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b) EG-Vertrag festgelegt sind. Insbesondere müssen die betreffenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, bevor sie über die Trennungslinie in die Landesteile verbracht werden, in denen die Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, von ordnungsgemäß ermächtigten Sachverständigen pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen unterzogen worden sein, bei denen festgestellt wurde, dass die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union (Richtlinie 2000/29/EG des Rates(1)) eingehalten wurden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/31/EG der Kommission (ABl. L 85 vom 23.3.2004, S. 18).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.