Artikel 5 VO (EG) 2004/870

Gezielte Aktionen

Die gezielten Aktionen umfassen:

a)
Aktionen zur Förderung der Ex-situ- und In-situ-Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft;
b)
die Erstellung eines dezentralisierten, laufenden, dem breiten Publikum zugänglichen europäischen Online-Verzeichnisses der zur Zeit in situ erhaltenen Genressourcen, einschließlich Maßnahmen zur In-situ-/On-farm-Erhaltung genetischer Ressourcen;
c)
die Erstellung eines dezentralisierten, laufenden, dem breiten Publikum zugänglichen europäischen Online-Verzeichnisses der Ex-situ-Sammlungen (Genbanken) und In-situ-Einrichtungen (Ressourcen) sowie der Datenbanken, die bereits verfügbar sind oder zur Zeit anhand der nationalen Verzeichnisse eingerichtet werden;
d)
die Förderung des regelmäßigen Austauschs von technischen und wissenschaftlichen Informationen zwischen den zuständigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, insbesondere des Austauschs von Informationen über die Herkunft und die individuellen Merkmale der verfügbaren Genressourcen.

Bei den Aktionen gemäß Buchstabe a) handelt es sich um transnationale Aktionen, die gegebenenfalls biogeografisch-regionale Aspekte berücksichtigen und die auf regionaler und einzelstaatlicher Ebene durchgeführten Arbeiten auf Gemeinschaftsebene fördern und ergänzen. Sie können keine Beihilfen zur Erhaltung von Naturschutzgebieten umfassen.

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