ANHANG I VO (EG) 2004/870

GEMEINSCHAFTSPROGRAMM: IN BETRACHT KOMMENDE MASSNAHMEN UND BEREICHE

1.
IN BETRACHT KOMMENDE MASSNAHMEN UND BEREICHE

Das Gemeinschaftsprogramm betrifft die Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung der im Gebiet der Gemeinschaft derzeit beheimateten genetischen Ressourcen. Dabei geht es um Pflanzen (Samenpflanzen), Tiere (Wirbeltiere und bestimmte Wirbellose) und Mikroorganismen. Das Programm deckt sowohl Material in der Wachstumsphase als auch Material in Keimruhe (Samen, Embryonen, Sperma und Pollen) ab. Es werden Ex-situ-, In-situ- und On-farm-Sammlungen erfasst. In Betracht kommen alle Arten von Material einschließlich Zuchtsorten und Kulturrassen, Landsorten/-rassen, Zuchtmaterial, Sammlungen von Genmaterial sowie frei lebende Arten. Das Schwergewicht liegt auf Arten, die für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft der Gemeinschaft von wirtschaftlicher Bedeutung sind oder sein könnten. Der Vorzug wird solchen Vorhaben gegeben, bei denen es um die Nutzung der genetischen Ressourcen zu folgenden Zwecken geht:
a)
Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erzeugung,
b)
Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse,
c)
nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen und landwirtschaftlichen Ressourcen,
d)
Verbesserung der Qualität der Umwelt und des ländlichen Lebensraums,
e)
Ermittlung von Produkten für neue Nutzungs- und Absatzmöglichkeiten.
Bei der Erfassung von Sammlungen und der Durchführung neuer Sammlungen wird im Rahmen des Programms darauf hingewirkt, dass regionenbezogenes traditionelles Erfahrungswissen der Nutzer (Landwirte, Gartenbauer) über Anbauweise, besondere Verwendung, Verarbeitung, Geschmack usw. mit aufgenommen wird. Letztere Informationen sollten nicht im Erzählstil, sondern möglichst in standardisierter Form erfasst werden, die ihre Dokumentation und einen leichten Datenzugriff in einem relationalen Datenbanksystem ermöglicht. Alle im Rahmen des Programms durchgeführten Aktionen müssen mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial und über den Gemeinsamen Sortenkatalog sowie mit den in der Gemeinschaft geltenden Regelungen über Pflanzen- und Tiergesundheit und Biotechnologie im Einklang stehen. In Übereinstimmung mit den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik und den auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen der Gemeinschaft sollten als Beitrag zur Erreichung dieser Ziele und zur Umsetzung der Verpflichtungen geeignete Maßnahmen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung der bei den Arbeiten zur Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft erzielten Ergebnisse getroffen werden. Hauptziel ist es, ein wirksames und praktisches Instrument für die derzeitigen und künftigen Nutzer von genetischen Ressourcen in der Gemeinschaft zu schaffen.

2.
NICHT IN BETRACHT KOMMENDE MASSNAHMEN UND BEREICHE

Folgende Maßnahmen kommen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft im Rahmen dieses Programms nicht in Betracht: theoretische Studien, Studien zum Testen von Hypothesen, Studien zur Verbesserung des Instrumentariums oder von Techniken, Arbeiten unter Verwendung von nicht erprobten Techniken oder von „Modellsystemen” sowie alle sonstigen Forschungsaktivitäten. Solche Aktionen können für eine Förderung durch die Rahmenprogramme der Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung in Betracht gezogen werden. Die Anpassung bestehender Methoden für die Durchführung einer Aktion im Rahmen der Verordnung könnte jedoch als im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms förderfähig angesehen werden. Aktionen, die mit dem Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unterstützt werden können, kommen nicht in Betracht. Verpflichtungen, die bereits in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und/oder gemäß Titel II Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 förderfähig sind, so wie sie in Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 445/2002 spezifiziert sind, kommen für eine Unterstützung im Rahmen dieses Programms nicht in Betracht. Aktionen, die Synergieeffekte zwischen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und diesem Programm bewirken, sollten jedoch gefördert werden. Maßnahmen im Zusammenhang mit niederen Tieren und Pflanzen sowie Mikroorganismen, einschließlich Pilze, kommen nicht in Betracht, es sei denn, diese werden zu Land gezüchtet oder kultiviert und sind von tatsächlichem oder potenziellem Nutzen für die Landwirtschaft, einschließlich Organismen, die sich für die Verwendung als biologische Bekämpfungsmittel in der Landwirtschaft im weitesten Sinne eignen. Eine Ausnahme ist der spezielle Fall von genetischen Beziehungen zwischen Parasit bzw. Symbiont einerseits und Wirt andererseits, wenn beide Organismen konserviert werden sollen. Das Sammeln und die Beschaffung von Material unterliegen den oben genannten Prioritäten.

3.
ART DER AKTIONEN

Die Durchführung des Gemeinschaftsprogramms zur Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft umfasst gezielte Aktionen, konzertierte Aktionen sowie flankierende Maßnahmen. Es werden folgende Aktionen gefördert:

3.1.
Gezielte Aktionen

Die Aktionen zur Förderung der Ex-situ-, In-situ- und On-farm-Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft sollen die auf regionaler und einzelstaatlicher Ebene durchgeführten Arbeiten auf Gemeinschaftsebene fördern und ergänzen. Es handelt sich um transnationale Aktionen (die gegebenenfalls biogeografisch-regionale Aspekte berücksichtigen). Diese Aktionen können keine Beihilfen zur Erhaltung von Naturschutzgebieten umfassen. Diese Aktionen sollen einen Mehrwert (Verbreitung von Wissen, verstärkte Nutzung, Verbesserung der Methoden, Austausch zwischen den Mitgliedstaaten) zu den Agrarumweltregelungen für gefährdete Arten, Herkünfte, Kulturarten oder Rassen bringen, die bereits auf einzelstaatlicher oder regionaler Ebene gefördert werden (z. B. Charakterisierung der genetischen Vielfalt und Abstand zwischen den betreffenden Rassen, Verwendung lokaler Erzeugnisse, Koordinierung zwischen den Verwaltern der einzelnen Regelungen und Suche nach Gemeinsamkeiten). Diese Aktionen sind grundsätzlich von in der Gemeinschaft ansässigen Beteiligten durchzuführen und im Rahmen dieses Programms gegebenenfalls in Partnerschaft mit Einrichtungen aus anderen Regionen der Welt zu finanzieren. Dabei wird solchen Aktionen der Vorzug gegeben, bei denen die Beteiligung von mindestens zwei voneinander unabhängigen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Partnern vorgesehen ist. Die Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Akteuren auf dem Gebiet der In-situ-/On-farm-Erhaltung sollte gefördert werden. Die Verbreitung und der Austausch der europäischen Genressourcen sollten gefördert werden, nicht nur, damit die zu wenig genutzten Arten vermehrt zum Einsatz kommen, sondern auch, um dafür zu sorgen, dass für die nachhaltige Agrarproduktion eine breite Vielfalt genetischer Ressourcen zur Verfügung steht. Im Rahmen der Initiative Epgris stehen für die pflanzengenetischen Ressourcen gegenwärtig ein dezentralisiertes und einem breiten Publikum zugängliches europäisches Internetzwerk der einzelstaatlichen Verzeichnisse der Ex-situ-Sammlungen (Genbanken), In-situ-Einrichtungen (Ressourcen) sowie auf den einzelstaatlichen Verzeichnissen basierenden Datenbanken zur Verfügung oder werden zurzeit entwickelt. Einzelstaatliche Verzeichnisse der in den europäischen Ländern bestehenden Ex-situ-Sammlungen und ein europäischer Suchkatalog (Eurisco) sollten erstellt und weiter verbessert werden. Ferner sollten In-situ-Ressourcen (Genreservate und Generhaltungseinheiten) entwickelt werden. Auf der Grundlage einzelstaatlicher Verzeichnisse und unter Berücksichtung der Tätigkeiten im Rahmen des Euforgen-Netzwerks sollte ein dezentralisiertes und einem breiten Publikum zugängliches europäisches Online-Verzeichnis der forstlichen Genressourcen, einschließlich der In-situ-Ressourcen (Genreservate und Generhaltungseinheiten) und Ex-situ-Sammlungen erstellt werden. Für die „on farm” erhaltenen tiergenetischen Ressourcen sollten sich die Anstrengungen auf die Schaffung eines europäischen Netzwerks einzelstaatlicher Verzeichnisse zu Verwaltungsaspekten (Finanzierungsquelle und -status, Zustand und Gefährdung der Rassen, Ort, an dem die Herdbücher aufbewahrt werden, usw.) konzentrieren, das in Übereinstimmung mit dem DAD-IS, der Informationsplattform des FAO-Programms zum Management weltweiter tiergenetischer Ressourcen (AnGR), zu verwalten ist. Für die Ex-situ-Erhaltung tiergenetischer Ressourcen (Sperma, Embryonen) sollen ein Internet-Netzwerk der einzelstaatlichen Verzeichnisse und ein Europäischer Suchkatalog für Minimum-Passportdaten entwickelt werden. Ziel ist es in erster Linie, die Einrichtungen (Lagerung und Erhaltung) für die in der Gemeinschaft gesammelten landwirtschaftlichen Genressourcen zu inventarisieren, in regelmäßigen Zeitabständen dieses Verzeichnis zu aktualisieren und zu veröffentlichen sowie die laufenden Arbeiten zur Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung dieser genetischen Ressourcen aufzuführen. Minimum-Passportdaten einzelner Muster können einbezogen werden. Für die mikrobiellen Genressourcen sollte im Rahmen des Europäischen Netzwerks der Zentren für biologische Ressourcen (European Biological Resource Centre Network — EBRCN) ein Internet-Netzwerk der einzelstaatlichen Verzeichnisse der Ex-situ- und In-situ-Ressourcen geschaffen werden. Gefördert wird ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den zuständigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten, insbesondere der Austausch von Informationen über die Herkunft und die individuellen Merkmale der verfügbaren genetischen Ressourcen. Dieser Austausch trägt zur Schaffung eines Netzwerks einzelstaatlicher Verzeichnisse bei, das einen Überblick über die Sammlungen von erhaltenen genetischen Ressourcen und damit verbundene Tätigkeiten in der Gemeinschaft geben wird. Das Netzwerk der einzelstaatlichen Verzeichnisse soll als Hilfsinstrument für die gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Tätigkeiten dienen und eine möglichst umfassende Kenntnis und Nutzung des erhaltenen Materials fördern. Die Ausgaben für den Aufbau der Kapazitäten von NRO, das Erstellen und die Kontrolle der Verzeichnisse, der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den zuständigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten sowie die Ausarbeitung von regelmäßigen Veröffentlichungen und Berichten sind aus der Gesamtmittelausstattung für die Programmdurchführung zu decken.

3.2.
Konzertierte Aktionen

Ziel der konzertierten Aktionen ist es, die gemeinschaftlichen Anstrengungen zur Koordinierung der in den Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) eingeleiteten Einzelaktionen zur Erhaltung, Charakterisierung, Bewertung, Sammlung, Dokumentierung, Entwicklung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft auf Gemeinschaftsebene insbesondere durch die Veranstaltung von Seminaren und die Ausarbeitung von Berichten zu verstärken. Sie sollen insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über thematische Fragen und spezifische lokale ( „on farm” ), regionale und einzelstaatliche Aktionen und Programme (die unter der Verantwortung des Mitgliedstaats oder von unabhängigen Einrichtungen durchgeführt oder geplant werden) fördern, einschließlich des Austausches von Informationen über tatsächliche oder mögliche Aktionen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel(1) und (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln(2)oder der Richtlinie 98/95/EG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG, 66/403/EWG, 69/208/EWG, 70/457/EWG und 70/458/EWG über den Verkehr mit Betarübensaatgut, Futterpflanzensaatgut, Getreidesaatgut, Pflanzkartoffeln, Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, Gemüsesaatgut und über den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen, und zwar hinsichtlich der Konsolidierung des Binnenmarkts, genetisch veränderter Sorten und pflanzengenetischer Ressourcen(3), um diese Initiativen untereinander sowie mit den auf Gemeinschaftsebene durchgeführten Maßnahmen und den einschlägigen internationalen Initiativen, Entwicklungen und Vereinbarungen zu koordinieren. Die konzertierten Aktionen können auch Koordinierungstätigkeiten technischer Fachgruppen zu den thematischen Fragen (spezifische pflanzen- oder tiergenetische Ressourcen) umfassen. Bei den konzertierten Aktionen handelt es sich um transnationale Aktionen.

3.3.
Flankierende Maßnahmen

Die spezifischen flankierenden Maßnahmen umfassen Informations-, Verbreitungs- und Beratungsmaßnahmen, darunter

die Veranstaltung von Seminaren, Fachkonferenzen, Workshops und regelmäßigen Treffen mit NRO sowie sonstigen interessierten Einrichtungen und Beteiligten;

Schulungen und Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Fachkräften;

die Vorbereitung von technischen Berichten;

die Förderung der Ergebnisanwendung durch den Benutzermarkt.

4.
GEZIELTE AKTIONEN: ERGÄNZENDE ANGABEN ZU DEN FÖRDERFÄHIGEN BEREICHEN

4.1.
Pflanzengenetische Ressourcen

1)
Aufbau eines dauerhaften und einem breiten Publikum zugänglichen Internet-Netzwerks der einzelstaatlichen Verzeichnisse pflanzengenetischer Ressourcen (in situ und ex situ); Aktualisierung und weitere Verbesserung von Eurisco;
2)
Informationsaustausch über Methoden, Techniken und Erfahrungen mit On-farm-Maßnahmen, einschließlich Nutzungs- und Marketingkonzepte, die zu einer verstärkten Nutzung von zu wenig genutzten Kulturpflanzen und zur Diversifizierung der Landwirtschaft beitragen können;
3)
Inventarisierung und Dokumentation der In-situ-Ressourcen von für Ernährung und Landwirtschaft genutzten oder nutzbaren verwandten Wildarten der Kulturpflanzen;
4)
Einrichtung, Aktualisierung und Verbesserung von Online-Datenbanken (European Central Crop Databases — ECCDB) mit Charakterisierungs- und Bewertungsdaten und einem Link zum Netzwerk der einzelstaatlichen Verzeichnisse und zum Eurisco-Katalog auf Ebene der Passportdaten;
5)
Erstellung und Koordinierung von dauerhaften europäischen Ex-situ-Sammlungen auf der Grundlage von bestehenden einzelstaatlichen oder institutionellen Ex-situ-Sammlungen, Umsetzung von Konzepten zur Aufgabenteilung zwischen den europäischen Ländern bei der Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen;
6)
Aufbau und Koordinierung eines europäischen Netzwerkes von Erhaltungs- und Demonstrationsfeldern/-gärten mit gefährdeten oder zu wenig genutzten pflanzengenetischen Ressourcen;
7)
Charakterisierung und Bewertung pflanzengenetischer Ressourcen von potenziellem Nutzen für die europäische Landwirtschaft;
8)
Sammlung pflanzengenetischer Ressourcen von potenziellem Nutzen für die europäische Landwirtschaft in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsvorschriften und Verpflichtungen.

4.2.
Forstgenetische Ressourcen

1)
Aufbau eines dauerhaften und einem breiten Publikum zugänglichen Internet-Netzwerks der einzelstaatlichen Verzeichnisse forstlicher Genressourcen, die für eine nachhaltige Forstwirtschaft in Europa genutzt werden oder von potenziellem Nutzen sind;
2)
Informationsaustausch über Methoden, Techniken und Erfahrungen auf dem Gebiet der Erhaltung und Bewirtschaftung von forstlichen Genressourcen;
3)
Bewertung und Verbesserung von bewährten Praktiken für die Bewirtschaftung von forstlichen Genressourcen und Einbeziehung entsprechender Tätigkeiten in die nationalen Forstprogramme;
4)
Aufbau von europäischen Netzwerken der repräsentativen Genreservate oder Generhaltungseinheiten für bestimmte Zielarten zur Verbesserung der Erhaltung und Charakterisierung auf europäischer Ebene;
5)
Evaluierung der forstlichen Genressourcen auf Ebene der Arten und der Herkunft (einschließlich der Evaluierung im Fall von bestehenden Herkunftsversuchen), die für eine nachhaltige Forstwirtschaft in Europa von Nutzen sein könnten;
6)
Erstellung und Koordinierung von Sammlungen zur Förderung der Nutzung von forstlichen Genressourcen für Maßnahmen zur Aufforstung, Wiederaufforstung, Rehabilitierung und Verbesserung der Baumqualität auf europäischer Ebene;
7)
Sammlung von forstlichen Genressourcen, die sich auf europäischer Ebene als nützlich erweisen könnten.

4.3.
Tiergenetische Ressourcen

1)
Aufbau eines dauerhaften und einem breiten Publikum zugänglichen europäischen Internet-Netzwerkes einzelstaatlicher Verzeichnisse von ex situ und in situ//on farm vorhandenen tiergenetischen Ressourcen unter Berücksichtigung der Arbeiten im Rahmen des europäischen Netzwerks der nationalen Koordinatoren für das Management tiergenetischer Ressourcen (mit einem Link zum DAD-IS-System der FAO);
2)
Entwicklung von europaweit geltenden einheitlichen und vergleichbaren Kriterien zur Ermittlung der einzelstaatlichen Prioritäten auf dem Gebiet der nachhaltigen Erhaltung und Nutzung tiergenetischer Ressourcen sowie der diesbezüglichen Erfordernisse auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit;
3)
Anlage von europäischen Kryokonserven tiergenetischer Ressourcen auf der Grundlage nationaler oder internationaler Kryokonserven;
4)
Charakterisierung und Evaluierung tiergenetischer Ressourcen (Arten und Rassen), die für Ernährung und Landwirtschaft genutzt werden oder von potenziellem Nutzen sind;
5)
Schaffung eines europäischen Standardsystems für die Kontrolle der Leistung von tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft und Dokumentierung der Merkmale von gefährdeten Nutztierrassen und Populationen;
6)
Errichtung und Koordinierung eines europaweiten Netzwerks von „Arche-Höfen” , Auffangstationen und Nutztierparks für gefährdete europäische Nutztierrassen;
7)
Ausarbeitung von gemeinsamen transnationalen Zuchtprogrammen für gefährdete Rassen und Populationen. Festlegung von Regeln für den Austausch von Informationen, genetischem Material und Zuchttieren;
8)
Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Rentabilität von Landrassen zur Verstärkung der Verbindungen zwischen den Landrassen und den für sie typischen Erzeugnissen, Ermittlung und Aufwertung der Rolle, die die Landrassen für den Umweltschutz (z. B. Landschaftspflege, Agrarökosystem-Management) und im Hinblick auf ihren Beitrag zum multifunktionellen Charakter der Landwirtschaft (z. B. Erhaltung der kulturellen Vielfalt im ländlichen Raum, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr usw.) spielen;
9)
Entwicklung von Strategien zur Förderung der Nutzung von zu wenig genutzten tiergenetischen Ressourcen, die sich auf europäischer Ebene als nützlich erweisen könnten.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003.

(2)

ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 9. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003.

(3)

ABl. L 25 vom 1.2.1999, S. 1.

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