Artikel 10 VO (EG) 2004/917

Die Verordnung (EG) Nr. 2300/97 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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