Artikel 58 VO (EG) 2005/1043
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für Anträge, die ab dem 8. Juli 2005 für Bescheinigungen zur Verwendung ab dem 1. Oktober 2005 gestellt werden.
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