ANHANG I VO (EG) 2005/1061

Ablehnung und etwaige Ersetzung von Partien im Rahmen der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der polnischen Interventionsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1061/2005)

Name des Zuschlagsempfängers:

Datum des Zuschlags:

Datum der Ablehnung der Partie durch den Zuschlagsempfänger:

Partienummer

Menge

(Tonnen)

Anschrift des Silos Begründung der Ablehnung

spezifisches Gewicht (kg/hl)

% Auswuchs

% Schwarzbesatz

% nicht einwandfreies Grundgetreide

Sonstiges

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