ANHANG III VO (EG) 2005/1064

Formular

Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der litauischen Interventionsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1064/2005)

1 2 3 4 5 6 7
Lfd. Nummer der Bieter Nummer der Partie

Menge

(Tonnen)

Angebotspreis

(EUR/t)(1)

Zuschläge (+)

Abschläge (–)

(EUR/t)

(zur Erinnerung)

Handelskosten(2)

(EUR/t)

Bestimmung
1
2
3
usw.

Fußnote(n):

(*)

Zu übermitteln an GD AGRI (D/2).

(1)

Dieser Preis enthält die Zu- oder Abschläge betreffend die Partie, auf die sich das Angebot bezieht.

(2)

Die Handelskosten entsprechen den Kosten für Dienst- und Versicherungsleistungen, die nach der Auslagerung aus der Intervention bis zum fob-Stadium im Ausfuhrhafen mit Ausnahme der Transportkosten getragen werden. Die mitgeteilten Kosten werden anhand der durchschnittlichen tatsächlichen Kosten ermittelt, die von der Interventionsstelle in dem Halbjahr festgestellt werden, das der Eröffnung des Ausschreibungszeitraums vorausgeht, und werden in Euro je Tonne ausgedrückt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.