Artikel 1 VO (EG) 2005/1067
Die Verordnung (EG) Nr. 562/2000 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang II wird durch den Text in Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt.
- 2.
- Anhang VI wird durch den Text in Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt.
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