Artikel 35 VO (EG) 2005/111

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 18. August 2005. Artikel 6 Absatz 1, Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 9 Absatz 2, Artikel 11 Absätze 1 und 3, Artikel 12 Absatz 1 sowie die Artikel 19, 28 und 30 gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung, damit die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Maßnahmen angenommen werden können. Diese Maßnahmen treten frühestens am 18. August 2005 in Kraft.

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