ANHANG VO (EG) 2005/1199
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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44111990 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 (b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4411, 441119 und 44111990. Die Oberfläche, die nur dekorativen Zwecken dient, ist für die Ware nicht charakterbestimmend. Den wesentlichen Charakter der Ware bestimmt der Kern aus Faserplatte. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4411. Die Ware ist von den Positionen 4412 und 4418 ausgeschlossen, da die Oberfläche nicht aus Holz besteht. |
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44122980 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4412, 441229 und 44122980. Die obere Lage dieser Ware wird als „dünnes Furnierblatt” im Sinne der HS-Erläuterungen zu Position 4412 und der KN-Erläuterungen zu Position 4412 angesehen. |
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44183091 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 4418, 441830 und 44183091. Die obere Lage dieser Ware, wird nicht als ein „dünnes Furnierblatt” im Sinne der HS-Erläuterungen zu Position 4412 und der KN-Erläuterungen zu Position 4412 angesehen. |
- A)
- B)
- C)
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen lediglich der Illustration.
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