ANHANG VO (EG) 2005/129
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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85219000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6, der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8521 und 85219000. Das Produkt ist als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht, dessen charakterbestimmender Bestandteil die kombinierte Maschine darstellt (AV 3 b)). Gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI übt der DVD/CD-Spieler die kennzeichnende Hauptfunktion der kombinierten Maschine aus. Der Empfang von Rundfunksignalen einschließlich Tonfrequenzverstärkung ist von untergeordneter Bedeutung im Vergleich mit der Bildwiedergabe. Folglich ist die Zusammenstellung als Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe in KN-Code 85219000 einzureihen. |
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85219000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8521 und 85219000. Das Produkt ist als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht, in der der DVD/CD-Spieler den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung bildet. Folglich ist die Zusammenstellung als Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe in KN-Code 85219000 einzureihen. |
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90318039 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 90 und dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903180 und 90318039. Der Analysator, der eine eigene Funktion durch das Analysatormodul erfüllt, ist durch die Anwendung der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84 von der Position 8471 ausgeschlossen. Der Analysator ist speziell für die Analyse des Datenverkehrs in einem Netzwerk und nicht für das Messen oder das Prüfen von elektrischen Größen konzipiert; folglich ist er von der Position 9030 ausgeschlossen. |
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90318039 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 90 und dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903180 und 90318039. Der Analysator, der eine eigene Funktion durch das Analysatormodul erfüllt, ist durch die Anwendung der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84 von der Position 8471 ausgeschlossen. Der Analysator ist speziell für die Analyse des Datenverkehrs in einem Netzwerk und nicht für das Messen oder das Prüfen von elektrischen Größen konzipiert; folglich ist er von Position 9030 ausgeschlossen. |
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