ANHANG VO (EG) 2005/129

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus:

einer kombinierten Maschine (einem Rundfunkempfangsgerät für den UKW und MW-Empfang mit eingebautem Verstärker und einem DVD/CD-Spieler),

einem Subwoofer,

fünf Lautsprechern und

einer Fernbedienung.

Das Produkt (bezeichnet als „Heimkinosystem” ) dient zur Audio- und Videounterhaltung zuhause, hauptsächlich zur Wiedergabe von auf einer DVD gespeicherten Bildern und Tönen.

85219000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6, der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8521 und 85219000.

Das Produkt ist als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht, dessen charakterbestimmender Bestandteil die kombinierte Maschine darstellt (AV 3 b)).

Gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI übt der DVD/CD-Spieler die kennzeichnende Hauptfunktion der kombinierten Maschine aus. Der Empfang von Rundfunksignalen einschließlich Tonfrequenzverstärkung ist von untergeordneter Bedeutung im Vergleich mit der Bildwiedergabe.

Folglich ist die Zusammenstellung als Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe in KN-Code 85219000 einzureihen.

2.
Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf, bestehend aus:

einem Rundfunkempfangsgerät für den UKW- und MW-Empfang mit eingebautem Verstärker,

einem DVD/CD-Spieler,

einem Subwoofer,

fünf Lautsprechern und

einer Fernbedienung.

Das Produkt (bezeichnet als „Heimkinosystem” ) dient zur Audio- und Videounterhaltung zuhause, hauptsächlich zur Wiedergabe von auf einer DVD gespeicherten Bildern und Tönen.

85219000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8521 und 85219000.

Das Produkt ist als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht, in der der DVD/CD-Spieler den charakterbestimmenden Bestandteil der Warenzusammenstellung bildet.

Folglich ist die Zusammenstellung als Videogerät zur Bild- und Tonwiedergabe in KN-Code 85219000 einzureihen.

3.
Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-), in einem einzigen Gehäuse.

Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern.

Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt.

90318039

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 90 und dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903180 und 90318039.

Der Analysator, der eine eigene Funktion durch das Analysatormodul erfüllt, ist durch die Anwendung der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84 von der Position 8471 ausgeschlossen.

Der Analysator ist speziell für die Analyse des Datenverkehrs in einem Netzwerk und nicht für das Messen oder das Prüfen von elektrischen Größen konzipiert; folglich ist er von der Position 9030 ausgeschlossen.

4.
Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem zentralen Management-Bus, einem Analysatormodul, einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, einem Monitor und einer Tastatur, in einem einzigen Gehäuse.

Der Analysator ist konzipiert, um die folgenden Funktionen auszuführen:

Analyse des Betriebzustandes von bestehenden Netzwerken und Netzwerkprodukten,

Simulierung von Verkehrs- und Fehlersituationen in bestehenden Netzwerken und Netzwerkprodukten,

Generierung von Netzwerkverkehr.

90318039

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 90 und dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903180 und 90318039.

Der Analysator, der eine eigene Funktion durch das Analysatormodul erfüllt, ist durch die Anwendung der Anmerkung 5 (E) zu Kapitel 84 von der Position 8471 ausgeschlossen.

Der Analysator ist speziell für die Analyse des Datenverkehrs in einem Netzwerk und nicht für das Messen oder das Prüfen von elektrischen Größen konzipiert; folglich ist er von Position 9030 ausgeschlossen.

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