Präambel VO (EG) 2005/13

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates entstand ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene umfassen.
(2)
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittkomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielgebiete und -variablen erforderlich. Für 2006 ist das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen mit Variablencodes und Definitionen im Rahmen des Moduls „Soziale Teilhabe” (die sich insbesondere beziehen auf die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Integration in den Kreis von Verwandten, Freunden, Nachbarn sowie Beteiligung an formellen und informellen Aktivitäten) festzulegen.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.

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