ANHANG VO (EG) 2005/1371
Die Handelsrechnung für die vom Unternehmen in die Gemeinschaft getätigten Verkäufe der Ware, für die die Verpflichtung gilt, muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT”
- 2.
- Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung
- 4.
- Datum der Ausstellung der Handelsrechnung
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die in der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind (wie in der Verordnung zur Einführung des endgültigen Antidumpingzolls angegeben)
- 6.
-
Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich:
- —
-
Warenkennnummer (Product Code Number — PCN)
- —
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technische Spezifikationen des PCN laut Anhang I
- —
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Waren-Kennnummer des Unternehmens (Company Product Code — CPC)
- —
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KN-Code
- —
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Menge (in Kilogramm oder Tonnen)
- 7.
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Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
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Preis je Maßeinheit (kg/t)
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Zahlungsbedingungen
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Lieferbedingungen
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Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt
- 8.
- Name des Unternehmens, das als Einführer tätig ist und an das das Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, die Rechnung direkt ausstellt.
- 9.
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Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Der/Die Unterzeichnete bestätigt, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft innerhalb des Geltungsbereichs und gemäß den Bedingungen der von [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit [dem Beschluss 2005/622/EG] angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”
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