ANHANG VO (EG) 2005/1371

Die Handelsrechnung für die vom Unternehmen in die Gemeinschaft getätigten Verkäufe der Ware, für die die Verpflichtung gilt, muss folgende Angaben enthalten:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT”
2.
Name des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt
3.
Nummer der Handelsrechnung
4.
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die in der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind (wie in der Verordnung zur Einführung des endgültigen Antidumpingzolls angegeben)
6.
Exakte Beschreibung der Ware, einschließlich:

Warenkennnummer (Product Code Number — PCN)

technische Spezifikationen des PCN laut Anhang I

Waren-Kennnummer des Unternehmens (Company Product Code — CPC)

KN-Code

Menge (in Kilogramm oder Tonnen)

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:

Preis je Maßeinheit (kg/t)

Zahlungsbedingungen

Lieferbedingungen

Preisnachlässe und Mengenrabatte insgesamt

8.
Name des Unternehmens, das als Einführer tätig ist und an das das Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, die Rechnung direkt ausstellt.
9.
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:

„Der/Die Unterzeichnete bestätigt, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft innerhalb des Geltungsbereichs und gemäß den Bedingungen der von [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit [dem Beschluss 2005/622/EG] angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”

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