Artikel 9 VO (EG) 2005/1440
Auf Veranlassung der Kommission oder eines Mitgliedstaats prüft der Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur des durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingesetzten Ausschusses für den Zollkodex nach Maßgabe der genannten Verordnung vordringlich alle Fragen im Zusammenhang mit der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur der unter die vorliegende Verordnung fallenden Erzeugnisse, um sie in die entsprechenden Erzeugnisgruppen einzureihen.
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