ANHANG VO (EG) 2005/1653

Jährliche Zollkontingente für das Jahr 2005 und die darauf folgenden Jahre für die Einfuhr bestimmter unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallender Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien in die Europäische Gemeinschaft und im Rahmen dieser Zollkontingente anwendbare Zölle

Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen, da die Präferenzbehandlung im Rahmen dieses Anhangs durch die bei Annahme dieser Verordnung gültigen Codes der KN bestimmt wird.
Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung

Jährliche Kontingentsmenge

(Nettogewicht in Tonnen)

Im Rahmen des jährlichen Kontingents anwendbarer Zollsatz

(in %)

09.1021 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao: 1500 0
040310 – Joghurt
– – aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:
– – – in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von:
04031051 – – – – 1,5 GHT oder weniger
04031053 – – – – mehr als 1,5 bis 27 GHT
04031059 – – – – mehr als 27 GHT
– – – andere, mit einem Milchfettgehalt von:
04031091 – – – – 3 GHT oder weniger
04031093 – – – – mehr als 3 bis 6 GHT
04031099 – – – – mehr als 6 GHT
09.1022 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet: 2000 0
190230 – andere Teigwaren:
19023010 – – getrocknet
19023090 – – andere
09.1023 190240 – Couscous: 2000 0
19024010 – – nicht zubereitet
19024090 – – andere

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