ANHANG VO (EG) 2005/1659

Auf der die Waren begleitenden Handelsrechnung für chemisch gebundene, ungebrannte Magnesia-Steinen, deren Magnesia-Komponente einen MgO-Gehalt von mindestens 80 % aufweist, auch mit Magnesit, und die im Rahmen einer Verpflichtung von einem Unternehmen in die Gemeinschaft verkauft werden, sind folgende Angaben zu machen:

1.
Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT” .
2.
Name des in Artikel 1 des Beschlusses 2005/704/EG zur Annahme der Verpflichtung genannten Unternehmens, das die Handelsrechnung ausstellt.
3.
Nummer der Handelsrechnung.
4.
Datum der Ausstellung der Handelsrechnung.
5.
TARIC-Zusatzcode, unter dem die auf der Rechnung angegebenen Waren an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abzufertigen sind.
6.
Genaue Warenbezeichnung mit folgenden Angaben:

Warenkontrollnummer (Product Code Number, PCN), die für die Zwecke der Untersuchung und der Verpflichtung verwendet wurde (z. B. PCN 1, PCN 2 usw.),

Beschreibung der den einzelnen PCN entsprechenden Waren (in ausgeschriebenen Wörtern),

gegebenenfalls unternehmensinterne Warenkennnummer (Company Product Code Number, CPC),

KN-Code,

Menge (in Tonnen).

7.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen einschließlich:

Preis pro Tonne,

Zahlungsbedingungen,

Lieferbedingungen,

Summe der Preisnachlässe und Rabatte.

8.
Name des Unternehmens, das als Einführer in der Gemeinschaft handelt, auf das die Handelsrechnung der Waren, die unter die Verpflichtung fallen, direkt von dem Unternehmen ausgestellt wurde.
9.
Name des Bevollmächtigten des Unternehmens, das die Rechnung ausgestellt hat, und die folgende unterzeichnete Erklärung:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung aufgeführten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von [UNTERNEHMEN] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2005/704/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”

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