Ablehnung und etwaige Ersetzung von Partien im Rahmen der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle
(Verordnung (EG) Nr. 1695/2005)
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Name des Zuschlagsempfängers:
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Zeitpunkt des Zuschlags:
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Zeitpunkt der Ablehnung der Partie durch den Zuschlagsempfänger:
Nummer der Partie |
Menge in Tonnen |
Anschrift des Silos |
Begründung der Ablehnung |
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spezifisches Gewicht (in kg/hl)
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% Auswuchs
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% Schwarzbesatz
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% nicht einwandfreies Grundgetreide
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Sonstiges
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