ANHANG I VO (EG) 2005/1695

Ablehnung und etwaige Ersetzung von Partien im Rahmen der Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Weichweizen aus Beständen der französischen Interventionsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1695/2005)

Name des Zuschlagsempfängers:

Zeitpunkt des Zuschlags:

Zeitpunkt der Ablehnung der Partie durch den Zuschlagsempfänger:

Nummer der Partie Menge in Tonnen Anschrift des Silos Begründung der Ablehnung

spezifisches Gewicht (in kg/hl)

% Auswuchs

% Schwarzbesatz

% nicht einwandfreies Grundgetreide

Sonstiges

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.