Artikel 63 VO (EG) 2005/1698

Maßnahmen

Die im Rahmen des Schwerpunkts „Leader” gewährte Beihilfe betrifft

a)
die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien nach Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a zur Verwirklichung der Ziele eines oder mehrerer der drei anderen in den Abschnitten 1, 2 und 3 definierten Schwerpunkte;
b)
die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit mit den in Buchstabe a genannten Zielen;
c)
die Arbeit der lokalen Aktionsgruppe sowie gemäß Artikel 59 die Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet.

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