Anlage zu Anhang II VO (EG) 2005/1737

Anschauungsbeispiele für die Klassifizierung bestimmter Arbeitskostenbestandteile

D.11111:
Mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen

(vgl. auch ESVG 95, 4.03 (a—c, e, g, k), Code D.11)

Zahlungen, die zum Arbeitskostenbestandteil D.11111 gehören, weisen die folgenden Merkmale auf:

    Sie sind: Geldtransaktionen von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer.

    Sie sind keine:

    einmaligen oder nicht regelmäßig geleisteten Zahlungen (diese gehören zu D.11112)

    Sachleistungen (diese gehören zu D.1114)

    vermögenswirksamen Leistungen (diese gehören zu D.1112)

    Zahlungen, die sich auf einen spezifischen Zeitraum beziehen, in dem nicht gearbeitet wird (diese gehören zu D.1113 oder — im Fall von Krankheit — zu D.1221).

    Sie können:

    Prämien für gefährliche Arbeit oder Schichtarbeit sein

    je nach normaler Lohnperiode wöchentlich oder monatlich gezahlt werden

    Ausdruck der Leistung eines Arbeitnehmers oder einer Gruppe von Arbeitnehmern sein.

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.11111 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibung
Auslandszulage/Zuschuss zu den LebenshaltungskostenZahlungen an außerhalb ihres Herkunftslandes/Wohnsitzlandes/festen Wohnsitzes tätige Arbeitnehmer zum Ausgleich der Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten
HaushaltszulageZuschuss zu den Wohnungskosten
Vergütung für Bereitschaft oder RufbereitschaftZahlungen an Arbeitnehmer, die sich außerhalb der normalen Arbeitszeit für Arbeitsleistungen bereithalten müssen
Risiko- oder GefahrenzulagePrämie für Arbeitnehmer bei spezifischen arbeitsplatzbezogenen Risiken, z. B. Umgang mit gefährlichen Chemikalien
Zulage für Arbeitszeitverkürzung(Nicht garantierte) Sonderzahlung zum Ausgleich des gesamten oder eines Teils des Arbeitnehmerentgelts bei Verkürzung der normalen Arbeitszeit (garantierte Zahlungen gehören zu D.1224)
VerkaufsprovisionenAn die Zahl der verkauften Produkte geknüpfte Prämie
ÜberstundenvergütungPrämienzahlung für über die normale Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden
BleibeanreizStändige Zahlung, die dazu dient, den Arbeitnehmer zum Verbleib bei seinem Arbeitgeber zu ermutigen oder zu verpflichten
LeistungslohnAuf der Zahl der vom Arbeitnehmer bearbeiteten Erzeugnisse, z. B. Zahl der angefertigten Kleidungsstücke, beruhende Prämien
SchichtzulagePrämienzahlung für außerhalb der normalen Arbeitszeit, z. B. nachts, geleistete Arbeitsstunden

D.11112:
Nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen

(vgl. auch ESVG 95, 4.03 (f, h, j), Code D.11)

Zahlungen, die zum Arbeitskostenbestandteil D.11112 gehören, weisen die folgenden Merkmale auf:

    Sie sind: Geldtransaktionen von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer.

    Sie sind keine:

    mit jedem Arbeitsentgelt geleisteten Zahlungen (diese können zu D.11111 gehören)

    Sachleistungen (diese gehören zu D.1114)

    vermögenswirksamen Leistungen (diese gehören zu D.1112)

    Zahlungen zur Finanzierung eines spezifischen Zeitraums, in dem nicht gearbeitet wird (diese gehören zu D.1113 oder — im Fall von Krankheit — zu D.1221).

    Sie können:

    ein Zuschuss zu spezifischen Kosten oder Aufwendungen sein

    Ausdruck der Leistung eines Arbeitnehmers oder einer Gruppe von Arbeitnehmern sein

    eine im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegte obligatorische Zahlung sein

    eine im Ermessen des Arbeitgebers stehende Zahlung sein

    im Jahresverlauf entweder zu variablen Zeitpunkten oder mit bestimmter Periodizität gezahlt werden.

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.11112 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibung
Sonderzahlung für langjährige UnternehmenszugehörigkeitEinmalige Zahlung an den Arbeitnehmer, wenn dieser eine bestimmte Anzahl von Jahren für den Arbeitgeber tätig war
Abschieds- oder RuhestandsprämieUnabhängig von Rentenansprüchen geleistete Zahlung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen oder dem Erwerbsleben, sofern nicht auf einem Tarifvertrag beruhend. (Ansonsten, oder falls keine Angaben dazu vorliegen, ob solche Sonderzahlungen tarifvertraglich geregelt sind, sind diese Zahlungen unter D.1223 zu erfassen)
Goldener HandschlagAußertarifliche Sonderzahlungen an Arbeitnehmer, die aus dem Unternehmen ausscheiden. (Ansonsten, oder falls keine Angaben dazu vorliegen, ob solche Sonderzahlungen tarifvertraglich geregelt sind, sind diese Zahlungen unter D.1223 zu erfassen)
EinstellungsanreizEinmalige Zahlung an einen neuen Arbeitnehmer bei Aufnahme des Arbeitsverhältnisses
Rückwirkend geleistete Lohn- und GehaltszahlungenRückwirkend geleistete Erhöhungen der Direktvergütung
FusionsprämieEinmalige Zahlung an Arbeitnehmer in der Folge einer Unternehmensfusion
AnerkennungsprämienSonderzahlung des Arbeitgebers zur Auszeichnung eines Arbeitnehmers oder einer Gruppe von Arbeitnehmern
Produktivitätsprämien/Belohnung bei Erreichen von LeistungszielenZahlungen, die geleistet werden, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern vorab festgelegte Ziele erreicht, z. B. in Bezug auf Verkäufe, Kundenservice oder Einhaltung von Haushaltsplänen
Spezielle FeiertagsprämieIn Verbindung mit bestimmten Feiertagen, z. B. zu Weihnachten, geleistete Zahlungen
Unternehmensgewinnbeteiligung und WertsteigerungsrechteVom Unternehmensgewinn abhängige Geldleistung. Wertsteigerungsrechte (stock appreciation rights) stellen eine Art von Unternehmensgewinnbeteiligung dar, mit denen ein Arbeitnehmer den Anspruch auf eine künftige Geldleistung erwirbt, die daran gekoppelt ist, wie sich der Kurs der Aktien dieses Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum gegenüber einem bestimmten Basiskurs erhöht. Wertsteigerungsrechte sind zum Zeitpunkt der Zahlung der Geldleistung zu bewerten und müssen sich auf diesen beziehen. Der Kurs zum Zeitpunkt der Gewährung oder die Dauer des Erdienungszeitraums spielen dabei keine Rolle
QuartalsprämieAn Unternehmensgewinn oder -leistung gekoppelte vierteljährliche Zahlung (in der Annahme, dass das Arbeitsentgelt nicht quartalsweise gezahlt wird)
13. oder 14. MonatsgehaltJährliche Sonderzahlungen
Betriebliche JahresprämieAn Unternehmensgewinn oder -leistung gekoppelte jährliche Zahlung

D.1113:
Vergütung für nicht gearbeitete Tage

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.1113 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibung
UrlaubsgeldZahlungen an Arbeitnehmer für die Tage, an denen diese aufgrund von Jahresurlaub oder nationalen oder lokalen Feiertagen nicht arbeiten. (Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Mutterschaftsurlaub abwesend sind, werden als Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung betrachtet und unter D.1221 erfasst)
SonderurlaubZahlungen an Arbeitnehmer für die Tage, an denen diese aus besonderen persönlichen Gründen, z. B. Heirat, Tod von Familienmitgliedern, Gewerkschaftsarbeit, Wehrdienst oder Tätigkeit als Geschworener oder Schöffe, nicht arbeiten. (Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder Mutterschaftsurlaub abwesend sind, werden als Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung betrachtet und unter D.1221 erfasst)

D.1114:
Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen und ihre Bestandteile

(vgl. ESVG 95: 4.04, 4.05, 4.06 (Code D.11)

Beispiele: Löhne und Gehälter, die der Variablen D.1114 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibungWeitere Untergliederung
ProduktrabatteDer Arbeitgeber verkauft dem Arbeitnehmer Produkte zu ermäßigten Preisen. Das Sacheinkommen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ermäßigten PreisD.11141
Mietfrei oder mietreduziert bereitgestellter WohnraumDer Arbeitgeber zahlt die gesamten oder einen Teil der Wohnkosten des Arbeitnehmers. Auch hier ergibt sich das Sacheinkommen aus dem Vergleich mit dem MarktpreisD.11142
Nutzung eines FirmenwagensDer Arbeitgeber kommt für die Betriebskosten eines ihm gehörenden und dem Arbeitnehmer sowohl für die geschäftliche als auch die private Nutzung zur Verfügung gestellten Fahrzeugs auf. (Das Sacheinkommen bezieht sich auf den Wert der privaten Nutzung des Fahrzeugs)D.11143
Kostenloses oder subventioniertes BenzinDer Arbeitgeber bezahlt alle oder einen Teil der Benzinkosten, die dem Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens entstehen. Das Sacheinkommen entspricht dem Geldwert dieser LeistungD.11143
AktienkaufpläneAnteilsbasierte Sachvergütung, bei der Arbeitnehmer im Rahmen des Vergütungspakets Aktien erhalten. Der Arbeitnehmer erhält die Aktien ohne Zeitverzug und zu einem Preis unter dem Marktpreis. (Wertsteigerungsrechte als bar abgegoltene Formen der anteilsbasierten Vergütung sind unter D.11112 zu erfassen)D.11144
AktienoptionenAnteilsbasierte Sachvergütung, bei der Arbeitnehmer im Rahmen des Vergütungspakets Aktien erhalten. Der Arbeitnehmer erhält das Recht, Aktien zu einem genau festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft zu erwerben, und zwar zu einem bereits in der Gegenwart festgesetzten Preis. (Wertsteigerungsrechte als bar abgegoltene Formen der anteilsbasierten Vergütung sind unter D.11112 zu erfassen)D.11144
Kostenlose oder subventionierte Parkplätze im UnternehmenDer Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer verbilligte oder unentgeltliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Das Sacheinkommen entspricht dem Geldwert dieser LeistungD.11145
Kostenlose oder subventionierte Nutzung eines MobiltelefonsDer Arbeitgeber stellt ein Mobiltelefon für die geschäftliche und private Nutzung zur Verfügung und übernimmt alle damit verbundenen Kosten. Das Einkommen entspricht dem Geldwert dieser LeistungD.11145
Kostenlose oder subventionierte Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsplatzDie dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz entstehenden Kosten werden voll oder zum Teil übernommen. Das Sacheinkommen entspricht wie oben dem Geldwert dieser LeistungD.11145
Kostenlose oder subventionierte MahlzeitenDer Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten zur Verfügung. Das Sacheinkommen entspricht wie oben dem Geldwert dieser LeistungD.11145

D.121:
Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

(vgl. ESVG 95: 4.08 (Code D.121) und 4.12(b))

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.121 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibungWeitere Untergliederung
Zahlungen des Arbeitgebers an eine InvaliditätsversicherungRegelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers an die VersicherungD.1211
Gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge des ArbeitgebersDer Arbeitgeber leistet für die Dauer der Tätigkeit Zahlungen an eine von einer Sozialversicherung, einem Versicherungsunternehmen oder einer rechtlich selbständigen Pensionskasse verwaltete RentenversicherungD.1211
Zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des ArbeitgebersDer Arbeitgeber leistet einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung des ArbeitnehmersD.1212

D.122:
Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

(vgl. ESVG 95, 4.10 (Code D.122) und 4.12(c))

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.122 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibungWeitere Untergliederung
Zahlungen während des MutterschaftsurlaubsDer Arbeitgeber leistet während der Mutterschaft direkte Zahlungen an die Arbeitnehmerin als Ausgleich für ihren VerdienstausfallD.1221
Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber für BeamtenpensionenDer Arbeitgeber leistet für die Dauer der Tätigkeit keine Zahlungen an eine Pensionsversicherung. Die Pensionen werden später aus den Eigenmitteln des Arbeitgebers gezahltD.1222
Zahlungen an Vorruhestandskassen für TeilzeitarbeitnehmerDer Arbeitgeber leistet zusätzliche Zahlungen an Vorruhe-standskassen für TeilzeitarbeitnehmerD.1222
Tarifvertragliche EntlassungsabfindungenDer Arbeitgeber leistet direkte Zahlungen an den Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem UnternehmenD.1223
StudienstipendienDer Arbeitgeber kommt für die gesamten oder einen Teil der Kosten der nicht arbeitsbezogenen, extern durchgeführten Bildungsaktivitäten aufD.1224
Heirats- oder GeburtsprämieZahlung an den Arbeitnehmer aus entsprechendem AnlassD.1224
Kostenlose oder subventionierte Bildung für KinderDie Bildungskosten für die Kinder des Arbeitnehmers werden voll oder teilweise übernommenD.1224
Zulage für ArbeitszeitverkürzungGarantierte Zahlung zum Ausgleich des gesamten oder eines Teils des Arbeitnehmerentgelts bei Verkürzung der normalen Arbeitszeit. (Mit jedem Arbeitsentgelt geleistete zusätzliche Zahlungen gehören zu D.11111)D.1224

D.2:
Kosten der beruflichen Bildung zu Lasten des Arbeitgebers

(vgl. ESVG 95, Vorleistungen)

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.2 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibung
Honorare externer LehrkräfteMit Maßnahmen der beruflichen Bildung der Arbeitnehmer, etwa in Form von internen Seminaren, verbundene Kosten (Subventionen sind, falls vorhanden, hier auszuschließen und unter D.5 zu erfassen)
Aufwendungen für LehrmittelMit Maßnahmen der beruflichen Bildung, etwa in Form von intranetbasierten E-Schulungen, die von spezialisierten Unternehmen entwickelt wurden, verbundene Kosten (Subventionen sind, falls vorhanden, hier auszuschließen und unter D.5 zu erfassen)

D.3:
Sonstige Aufwendungen des Arbeitgebers

(vgl. ESVG 95, Vorleistungen)

Beispiele: Zahlungen, die der Variablen D.3 zuzuordnen sind

BestandteilBeschreibung
BekleidungsbeihilfeWird gezahlt bei Tätigkeiten, die spezielle Kleidung erfordern, etwa zum Schutz oder zu Präsentationszwecken, wobei diese nicht zur privaten Nutzung bestimmt ist
EinstellungskostenAufwendungen für Personalberatungen oder Stellenanzeigen
Einrichtungs- oder UmzugsbeihilfeWird gezahlt, wenn der Arbeitgeber den Wohnort wechseln muss

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