Präambel VO (EG) 2005/1737

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten(1), insbesondere auf Artikel 11 Ziffern ii und iii,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten sind Durchführungsmaßnahmen für die Definition und Untergliederung der zu liefernden Informationen sowie für das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse erforderlich. Die Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 legt diese Maßnahmen fest(2).
(2)
Die Arbeitskostenerhebung für das Berichtsjahr 2000 war die erste Erhebung, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 stützte. Die Erfahrungen mit dieser Erhebung haben die Notwendigkeit gezeigt, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 zu verbessern, sie an die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 vom 8. September 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten(3) anzupassen und in jedem zweiten Jahr die Verzahnung der Daten aus den verschiedenen Erhebungen über Verdienste und Arbeitskosten zu verbessern.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 ist daher im Sinne dieser Erfordernisse zu ändern.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 63 vom 12.3.1999, S. 6. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

(2)

ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 28.

(3)

ABl. L 229 vom 9.9.2000, S. 3.

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