Präambel VO (EG) 2005/1738

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten(1), insbesondere auf Artikel 11, (ii) und (iii),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 der Kommission vom 8. September 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999(2) legt die Durchführungsmaßnahmen für die Definition und Untergliederung der zu liefernden Informationen sowie für das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 fest.
(2)
Die Verdienststrukturerhebung für das Berichtsjahr 2002 war die erste Erhebung, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 stützte. Die Erfahrungen mit dieser Erhebung haben die Notwendigkeit gezeigt, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 der Kommission zu verbessern, sie an die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999(3) anzupassen und in jedem zweiten Jahr die Verzahnung der Daten aus den verschiedenen Erhebungen über Verdienste und Arbeitskosten zu verbessern.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 1916/2000 ist daher im Sinne dieser Erfordernisse zu ändern.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 63 vom 12.3.1999, S. 6. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

(2)

ABl. L 229 vom 9.9.2000, S. 3.

(3)

ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 28.

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