ANHANG VO (EG) 2005/1858

Die Verpflichtungsrechnung für die Verkäufe von Kabeln und Seilen aus Stahl des Unternehmens in die Gemeinschaft, für die diese Verpflichtung gilt, muss folgende Angaben enthalten:

1.
Waren-Kennnummer (PRC, wie im Verpflichtungsangebot des fraglichen ausführenden Herstellers festgelegt) sowie Warenmodell, Anzahl der Litzen, Anzahl der Drähte pro Litze und KN-Code.
2.
Genaue Warenbezeichnung mit folgenden Angaben:

vom Unternehmen verwendeter Warencode (CPC),

KN-Code,

TARIC-Zusatzcode, unter dem die Ware an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abgefertigt werden kann (wie in dieser Verordnung erläutert),

Menge (in kg),

geltender Mindestpreis.

3.
Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:

Preis pro kg,

Zahlungsbedingungen,

Lieferbedingungen,

Summe der Preisnachlässe und Rabatte.

4.
Name des Einführers, an den das Unternehmen die Rechnung direkt ausgestellt hat.
5.
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 1999/572/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”

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