ANHANG VO (EG) 2005/1858
Die Verpflichtungsrechnung für die Verkäufe von Kabeln und Seilen aus Stahl des Unternehmens in die Gemeinschaft, für die diese Verpflichtung gilt, muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Waren-Kennnummer (PRC, wie im Verpflichtungsangebot des fraglichen ausführenden Herstellers festgelegt) sowie Warenmodell, Anzahl der Litzen, Anzahl der Drähte pro Litze und KN-Code.
- 2.
-
Genaue Warenbezeichnung mit folgenden Angaben:
- —
-
vom Unternehmen verwendeter Warencode (CPC),
- —
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KN-Code,
- —
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TARIC-Zusatzcode, unter dem die Ware an der Gemeinschaftsgrenze zollrechtlich abgefertigt werden kann (wie in dieser Verordnung erläutert),
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Menge (in kg),
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geltender Mindestpreis.
- 3.
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Beschreibung der Verkaufsbedingungen, einschließlich:
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Preis pro kg,
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Zahlungsbedingungen,
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Lieferbedingungen,
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-
Summe der Preisnachlässe und Rabatte.
- 4.
- Name des Einführers, an den das Unternehmen die Rechnung direkt ausgestellt hat.
- 5.
-
Name des Vertreters des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von … [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 1999/572/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
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