Präambel VO (EG) 2005/1869

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen(1), insbesondere auf Artikel 31,

nach Anhörung des Ausschusses, der nach Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 eingesetzt wurde,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 enthalten Formblätter, die in Verfahren betreffend den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen zu verwenden sind.
(2)
Nach dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 sollten die Anhänge I bis VI der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 ersetzt und die Formblätter angepasst werden, damit sie in den neuen Mitgliedstaaten verwendet werden können.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 15.

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