Artikel 20 VO (EG) 2005/1870

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Bestimmungen über „A-Lizenzen” gelten ab 1. April 2006 für den am 1. Juni 2006 beginnenden Einfuhrzeitraum.

Die Bestimmungen über „B-Lizenzen” gelten ab 1. Januar 2006.

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