Artikel 2 VO (EG) 2005/1890
Die Sicherheitsleistungen für den vorläufigen Antidumpingzoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 771/2005 zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl, die den KN-Codes 73181210, 73181410, 73181530, 73181551, 73181561 und 73181570 zugewiesen werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China, Indonesien, Taiwan, Thailand und Vietnam werden gemäß der nachstehenden Bestimmung endgültig vereinnahmt. Die die endgültigen Zollsätze übersteigenden Sicherheitsleistungen werden freigegeben.
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