Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2005/1956

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2005

Für die Kommission

Eneko Landáburu

Generaldirektor für Außenbeziehungen

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