Artikel 3 VO (EG) 2005/2095

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 604/2004 wird aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiter für Mitteilungen über die Ernte 2005.

(2) Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang IV.

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