Artikel 1 VO (EG) 2005/2115
Geltungsbereich
Die vorliegende Verordnung enthält die allgemeinen Vorschriften und Bedingungen für die Umsetzung eines Wiederauffüllungsplans für den Bestand an Schwarzem Heilbutt im NAFO-Untergebiet 2 und den Divisionen 3KLMNO durch die Gemeinschaft.
Ziel dieses Wiederauffüllungsplans ist das Erreichen einer durchschnittlichen nutzbaren Biomasse mindestens fünfjähriger Fische von 140000 t, die langfristig stabile Erträge in der Fischerei auf Schwarzen Heilbutt ermöglicht.
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