Artikel 9 VO (EG) 2005/2150

Überwachung der Einhaltung

Die Mitgliedstaaten sorgen für die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung mit Hilfe von Inspektionen, Erhebungen und Sicherheitsaudits.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.