Präambel VO (EG) 2005/2158
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen und bestimmten anderen Gemeinschaftszollkontingenten, zur Festlegung des Verfahrens zur Änderung oder Anpassung dieser Zollkontingente und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1808/95(1), insbesondere Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß ihrem in der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) vorgelegten Angebot und im Einklang mit ihrem Schema der Allgemeinen Präferenzen (APS) hat die Europäische Gemeinschaft im Jahre 1971 für Jute- und Kokoserzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern Zollpräferenzen gewährt. Diese Präferenzen bestanden in einer schrittweisen Herabsetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs und in der Zeit von 1978 bis zum 31. Dezember 1994 in einer völligen Aussetzung dieser Zölle.
- (2)
- Seit Inkrafttreten des neuen APS am 1. Januar 1995 hat die Gemeinschaft am Rande des GATT autonom zollfreie Gemeinschaftskontingente für bestimmte Mengen von Jute- und Kokoserzeugnissen eröffnet. Die durch die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 für diese Erzeugnisse eröffneten Zollkontingente wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 25/2005 der Kommission(2) bis zum 31. Dezember 2005 verlängert.
- (3)
- Da das APS-Schema durch die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen(3) bis zum 31. Dezember 2008 verlängert wurde, sollte auch die Vereinbarung über ein Zollkontingent für Jute- und Kokoserzeugnisse bis zum 31. Dezember 2008 verlängert werden.
- (4)
- Die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (5)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 5 vom 8.1.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1102/2005 der Kommission (ABl. L 183 vom 14.7.2005, S. 65).
- (2)
ABl. L 6 vom 8.1.2005, S. 4.
- (3)
ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.
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