Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2005/2164
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Dezember 2005
Für die Kommission
Jörgen Holmquist
Generaldirektor für Fischerei und maritime Angelegenheiten
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