Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2005/2164

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Dezember 2005

Für die Kommission

Jörgen Holmquist

Generaldirektor für Fischerei und maritime Angelegenheiten

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