Schlussformel (nicht amtlich) VO (EG) 2005/2169
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, jedoch vorbehaltlich der Protokolle Nr. 25 und Nr. 26 zum Vertrag sowie des Artikels 122 Absatz 1 des Vertrags.
Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. Bradshaw
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