Präambel VO (EG) 2005/25

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Eröffnung und Verwaltung von im GATT gebundenen und bestimmten anderen Gemeinschaftszollkontingenten, zur Festlegung des Verfahrens zur Anpassung dieser Zollkontingente und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1808/95(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b), zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß ihrem in der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) vorgelegten Angebot und im Einklang mit ihrem System der Allgemeinen Präferenzen (APS) hat die Gemeinschaft für Jute- und Kokoserzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern Zollpräferenzen gewährt, die seit 1971 in einer schrittweisen Herabsetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs und in der Zeit von 1978 bis zum 31. Dezember 1994 in einer völligen Aussetzung dieser Zölle bestanden.
(2)
Seit Inkrafttreten des neuen APS am 1. Januar 1995 hat die Gemeinschaft am Rande des GATT mit der Verordnung (EG) Nr. 2511/2001 der Kommission(2) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 autonom zollfreie Gemeinschaftskontingente für bestimmte Mengen von Jute- und Kokoserzeugnissen eröffnet, die bis zum 31. Dezember 2004 gelten.
(3)
Da das System der Allgemeinen Präferenzen durch die Verordnung (EG) Nr. 2211/2003 des Rates(3) bis zum 31. Dezember 2005 verlängert worden ist, müssen diese Kontingente für Jute- und Kokoserzeugnisse ebenfalls bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 5 vom 8.1.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 545/2004 der Kommission (ABl. L 87 vom 25.3.2004, S. 12).

(2)

ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 17.

(3)

ABl. L 332 vom 19.12.2003, S. 1.

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