ANHANG VO (EG) 2005/305
Die Tabelle im Anhang zu der Verordnung (EG) Nr. 312/2003 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Für die laufende Nummer 09.1925 wird die in der vierten Spalte angegebene Menge durch 530 Tonnen ersetzt.
Nach 2005 wird die jährliche Menge des Zollkontingents jedes Jahr um fünf Prozent dieser Menge erhöht.
- 2.
-
Für die laufende Nummer 09.1929 wird die in der vierten Spalte angegebene Menge durch 38500 Tonnen ersetzt.
Nach 2005 wird die jährliche Menge des Zollkontingents jedes Jahr um fünf Prozent dieser Menge erhöht.
- 3.
-
Folgende Zeilen werden eingefügt:
09.1940(*) 0303 29 00
0303 78 12
0303 78 19
Fische, gefroren 725 Tonnen 100 0304 20 53
0304 20 56
0304 20 58
0304 20 91
0304 20 94
0304 90 05
Fischfilets und anderes Fischfleisch, gefroren 09.1941 0810 50 00 Kiwifrüchte 1000 Tonnen (2) 100 09.1942(**) 1604 15 19 Makrelen, zubereitet oder haltbar gemacht 90 Tonnen 100
Fußnote(n):
- (*)
Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2012.
- (**)
Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2006.
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