Artikel 4 VO (EG) 2005/358
Die in Anhang IV aufgeführte Zubereitung der Gruppe „Mikroorganismen” wird zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang IV aufgeführten Bedingungen vorläufig für vier Jahre zugelassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.