Artikel 1 VO (EG) 2005/378
Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 hinsichtlich der Pflichten und Aufgaben des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums ( „GRL” ) festgelegt, bei dem es sich um die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission mit Sitz in Geel, Belgien, handelt.
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