ANHANG III VO (EG) 2005/382

A.
Statistik der Kontrollen, den Kontrollen unterworfene Elemente

A.
Zulassungen der Verarbeitungsunternehmen
B.
Zulassungen der Käufer von zur Trocknung und/oder zum Vermahlen bestimmtem Futter
C.
Verträge
D.
Liefererklärungen
E.
Gestellte Anträge
A.1.
Anzahl der für das Wirtschaftsjahr zugelassenen Unternehmen
A.2.
Anzahl der neuen Zulassungen
A.3.
Anzahl der entzogenen Zulassungen
A.4.
davon für weniger als ein Wirtschaftsjahr entzogen
A.5.
davon für ein Wirtschaftsjahr oder mehr entzogen
B.1.
Anzahl der für das Wirtschaftsjahr zugelassenen Käufer von zur Trocknung und/oder zum Vermahlen bestimmtem Futter
B.2.
Anzahl der neuen Zulassungen
B.3.
Anzahl der entzogenen Zulassungen
B.4.
davon für weniger als ein Wirtschaftsjahr entzogen
B.5.
davon für ein Wirtschaftsjahr oder mehr entzogen
C.1.
Anzahl der Verträge
C.2.
Anzahl der betroffenen Landwirte
C.3.
Anzahl der unter die Verträge fallenden Parzellen
C.4.
Unter die Verträge fallende Fläche (in ha)
D.1.
Anzahl der Liefererklärungen
D.2.
Anzahl der betroffenen Landwirte
D.3.
Anzahl der unter die Liefererklärungen fallenden Parzellen
D.4.
Unter die Liefererklärungen fallende Fläche (in ha)
E.1.
Anzahl der gestellten Anträge
E.2.
Anzahl der betroffenen Partien
E.3.
Verarbeitete Menge
E.4.
Ausgelieferte Menge (Gegenstand der Beihilfeanträge)

B.
Statistiken der Kontrollen — Anzahl der Kontrollen und Ergebnisse

A.1.
Verwaltungskontrollen:
A.2.
Vor-Ort-Kontrollen der gemeldeten Flächen:
A.
Kontrolle der in den Verträgen und den Sammelanträgen gemeldeten Flächen
Anzahl der Landwirte Anzahl der Verträge Anzahl der Parzellen Fläche Für nicht beihilfefähig erklärte Mengen Einzelstaatliche Sanktionen (Artikel 32)
A.1.1.
Doppelmeldung derselben Fläche durch einen oder mehrere Antragsteller
A.1.2.
Nichtübereinstimmung zwischen dem Vertrag (oder der Liefererklärung) und dem Sammelantrag
A.2.1.
Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen
A.2.2.
Normal
A.2.3.
Übermeldung
A.2.4.
Untermeldung
A.2.5.
Andere als die gemeldete Anbauart
A.2.6.
Sonstige Verstöße
B.
Kontrollen der Käufer von zur Trocknung und/oder zum Vermahlen bestimmtem Futter
Anzahl der Käufer Anzahl der Verträge
B.1.
Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen
B.2.
Normal
B.3.
Unregelmäßigkeiten in der Bestandsbuchhaltung
B.4.
Sonstige Verstöße
C.1.
Verwaltungskontrollen:
C.2.
Vor-Ort-Kontrollen der Verarbeitungsunternehmen:
C.3.
Angewandte Sanktionen (Artikel 29):
C.
Kontrollen der Verarbeitungsunternehmen
Anzahl der Unternehmen Anzahl der Anträge Anzahl der Partien Menge des ausgelieferten Trockenfutters Menge des gemischten Trockenfutters
C.1.1.
Um bis zu 25 Tage verspätete Anträge
C.1.2.
Um mehr als 25 Tage verspätete Anträge
C.1.3.
Keine vorherige Ankündigung der Auslieferung
C.1.4.
Nichteinhaltung der Kriterien für den Feuchtigkeits- und/oder Eiweißgehalt
C.1.5.
Sonstige aufgedeckte Unregelmäßigkeiten
C.2.1.
Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen
C.2.2.
Anzahl der entnommenen Stichproben (Artikel 10 Absatz 2)
C.2.3.
Keine vorherige Ankündigung der Auslieferung
C.2.4.
Nichteinhaltung der Kriterien für den Feuchtigkeits- und/oder Eiweißgehalt
C.2.5.
Unregelmäßigkeiten beim Wiegen
C.2.6.
Nichtübereinstimmung der Bestands- mit der Finanzbuchhaltung
C.2.7.
Sonstige Unregelmäßigkeiten bei der Finanzbuchhaltung
C.2.8.
Sonstige aufgedeckte Unregelmäßigkeiten
C.3.1.
Differenz von nicht mehr als 20 % (Artikel 29 Buchstabe a))
C.3.2.
Erneut Differenz von nicht mehr als 20 % (Artikel 29 Buchstabe c))
C.3.3.
Differenz von mehr als 20 % und nicht mehr als 50 % (Artikel 29 Buchstabe b))
C.3.4.
Erneut Differenz von mehr als 20 % und weniger als 50 % (Artikel 29 Buchstabe d))
C.3.5.
Differenz von mehr als 50 % (Artikel 29 Buchstabe d))
C.3.6.
Vorsätzliche Unregelmäßigkeit (Artikel 29 dritter Absatz)
C.3.7.
Finanzielle Sanktionen 10 % bis 30 % (Artikel 30)
D.
Kontrolle der Verfolgbarkeit der Erzeugnisse (Artikel 27 Absatz 1)
Anzahl der Partien Menge des ausgelagerten Trockenfutters Menge des gemischten Trockenfutters
D.1.
Kontrolle des tatsächlichen Ankaufs des zu trocknenden und/oder zu mahlenden Futters (Lieferung und Bezahlung)
D.2.
Kontrolle der tatsächlichen Auslieferung des Trockenfutters an den ersten Zwischenhändler ( „Vermarktungsunternehmen” ) (Empfang und Bezahlung)
D.3.
Kontrolle der tatsächlichen Auslieferung des Trockenfutters an den Endempfänger (Empfang und Bezahlung)

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.