Präambel VO (EG) 2005/384
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften,
gestützt auf Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 müssen die Bestandteile des Programms von Ad-hoc-Modulen für den Zeitraum 2007 bis 2009 festgelegt werden.
- (2)
- Der Beschluss 2002/177/EG des Rates vom 18. Februar 2002 bezüglich Leitlinien für die Beschäftigungspolitiken der Mitgliedsstaaten für das Jahr 2002(2) legt fest, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission spezifische statistische Angaben benötigen, um geeignete politische Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Gesundheitsprobleme, Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen sowie Eintritt der jungen Leute in den Arbeitsmarkt entwickeln zu können. Diese Informationen müssen daher in den Ad-hoc-Modulen für 2007 bis 2009 enthalten sein.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2257/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 336 vom 23.12.2003, S. 6).
- (2)
ABl. L 60 vom 1.3.2002, S. 60.
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