Artikel 41 VO (EG) 2005/396

Datenbank der Behörde für Rückstandshöchstgehalte

Unbeschadet der geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts oder des nationalen Rechts über den Zugang zu Dokumenten erstellt und unterhält die Behörde eine der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zugängliche Datenbank mit den einschlägigen wissenschaftlichen Daten und Angaben über die gute Agrarpraxis in Zusammenhang mit den in den Anhängen II, III, IV und VII aufgeführten Rückstandshöchstgehalten, Wirkstoffen und Verarbeitungsfaktoren. Die Datenbank enthält insbesondere Beurteilungen der Aufnahme von Wirkstoffen über die Nahrung, Angaben zu Verarbeitungsfaktoren und zu toxikologischen Endpunkten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.