ANHANG VO (EG) 2005/428
Die Handelsrechnungen für die Polyester-Spinnfaserverkäufe des Unternehmens in die Gemeinschaft, für die eine Verpflichtung gilt, müssen folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Überschrift „HANDELSRECHNUNG FÜR WAREN, FÜR DIE EINE VERPFLICHTUNG GILT” .
- 2.
- Name des in Artikel 1 des Beschlusses 2005/613/EG der Kommission zur Annahme der Verpflichtung genannten Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
- 3.
- Nummer der Handelsrechnung.
- 4.
- Ausstellungsdatum der Handelsrechnung.
- 5.
- TARIC-Zusatzcode, unter dem die Waren auf der Rechnung an der Gemeinschaftsgrenze vom Zoll abzufertigen sind.
- 6.
-
Genaue Warenbezeichnung, einschließlich:
- —
-
Warenkontrollnummer (Product Code Number, PCN), die für die Zwecke der Untersuchung und der Verpflichtung verwendet wurde (z. B. PCN 1, PCN 2 usw.),
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Beschreibung der den einzelnen PCN entsprechenden Waren,
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gegebenenfalls unternehmensinterne Warenkennnummer (Company Product Code, CPC),
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KN-Code,
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Menge (in kg).
- 7.
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Beschreibung der Verkaufsbedingungen einschließlich
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Preis pro kg,
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geltender Zahlungsbedingungen,
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geltender Lieferbedingungen,
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Preisnachlässen und Mengenrabatten insgesamt.
- 8.
- Name des als Einführer in der Gemeinschaft handelnden Unternehmens, auf das die Handelsrechnung der Waren, die unter die Verpflichtung fallen, von dem Unternehmen direkt ausgestellt ist.
- 9.
-
Name des Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt und die folgende Erklärung unterzeichnet hat:
„Ich der Unterzeichnete, bestätige, dass der Verkauf der in dieser Rechnung erfassten Waren zur Direktausfuhr in die Europäische Gemeinschaft im Rahmen und im Einklang mit der von [Unternehmen] angebotenen und von der Europäischen Kommission mit dem Beschluss 2005/613/EG angenommenen Verpflichtung erfolgt. Ich erkläre, dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und zutreffend sind.”
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