ANHANG IV VO (EG) 2005/489

ABSCHLÄGE AUFGRUND VON MIT MÄNGELN BEHAFTETEN KÖRNERN
Mängel der Körner Anteil der mit Mängeln behafteten Körner, der einen Abschlag vom Interventionspreis bewirkt Prozentsatz des Abschlages(1), der für jede zusätzliche Abweichung von der Untergrenze anwendbar ist

Rundkörniger Reis

KN-Code 10061092

Mittel- und langkörniger Reis A

KN-Codes 10061094 und 10061096

Langkörniger Reis B

KN-Code 10061098

Kreidige Körner 2 bis 6 % 2 bis 4 % 1,5 bis 4 % 1 % je zusätzliche Abweichung um 0,5 %
Körner mit roten Rillen 1 bis 10 % 1 bis 5 % 1 bis 5 % 1 % je zusätzliche Abweichung um 1 %
Fleckige und gefleckte Körner 0,50 bis 4 % 0,50 bis 2,75 % 0,50 bis 2,75 % 0,8 % je zusätzliche Abweichung um 0,25 %
Bernsteinfarbige Körner 0,05 bis 1 % 0,05 bis 0,50 % 0,05 bis 0,50 % 1,25 % je zusätzliche Abweichung um 0,25 %
Gelbe Körner 0,02 bis 0,175 % 0,02 bis 0,175 % 0,02 bis 0,175 % 6 % je zusätzliche Abweichung um 0,125 %

Fußnote(n):

(1)

Jede Abweichung wird ab der zweiten Dezimalstelle des Prozentsatzes der mit Mängeln behafteten Körner berechnet.

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