Präambel VO (EG) 2005/502
DIE KOMMISSION DER EUROPEÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 133,
gestützt auf Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates vom 29. Juni 2000 zur Durchführung der Zollvorschriften des Beschlusses Nr. 2/2000 des mit dem Interimsabkommen über den Handel und handelsbezogene Fragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten eingesetzten Gemischten Rates durch die Gemeinschaft(1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Gemischte Rat Europäische Union-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 1/2005 vom 21. Februar 2005 zu einer Berichtigung des Beschlusses Nr. 3/2004 des Gemischten Rates EU-Mexiko(2) zur Änderung des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates vom 23. März 2000 den Zeitraum geändert, für den die zwei im Beschluss Nr. 3/2004 festgesetzten Gemeinschaftszollkontingente zu eröffnen sind.
- (2)
- Die Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (3)
- Da der Zeitraum, für den die betreffenden Zollkontingente zu eröffnen sind, am 1. Januar 2005 beginnen soll, sollte diese Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 157 vom 30.6.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1553/2004 der Kommission (ABl. L 282 vom 1.9.2004, S. 3).
- (2)
ABl. L 66 vom 12.3.2005, S. 27.
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