Artikel 16 VO (EG) 2005/562

Die Verordnung (EG) Nr. 1498/1999 wird aufgehoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1498/1999 bleibt für die Übermittlung von Angaben betreffend die Zeit vor Beginn der Anwendung der vorliegenden Verordnung weiter gültig.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Übereinstimmungstabelle in Anhang XIII zu lesen.

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