ANHANG XIIAnwendung von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 562/2005KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN GD AGRI ABTEILUNG „TIERISCHE ERZEUGNISSE” VO (EG) 2005/562

FRAGEBOGEN

1
Organisation und Struktur des Marktes:

allgemeine Übersicht über die Marktstruktur für das betreffende Erzeugnis

2
Produktdefinition:

Zusammensetzung (Fettgehalt, Gehalt an Trockenmasse, Wassergehalt in der fettfreien Masse), Güteklasse, Alter oder Reifestufe, Bedingungen der Aufmachung und Verpackung (z. B. in loser Schüttung, in 25-kg-Säcken), sonstige Merkmale

3
Berichtsort und Preisermittlung:

a)
für die Preisstatistiken verantwortliche Stelle (Anschrift, Fax, E-Mail);
b)
die Anzahl der Erfassungsstellen sowie der geografische Bereich bzw. die Region, für die die Preise gelten;
c)
die Erhebungsmethode (z. B. Direkterhebung bei Erstaufkäufern). Werden die Preise durch einen Marktverband festgesetzt, sind Angaben darüber wünschenswert, ob die Preise auf Meinungskonsens oder realen Marktgegebenheiten beruhen. Wird Sekundärmaterial verwendet, so sind die Quellen (z. B. die Verwendung von Marktberichten) anzuführen;
d)
statische Aufbereitung der Preise, einschließlich der Umrechnungsfaktoren zur Umrechnung des Erzeugnisgewichtes in repräsentatives Gewicht gemäß Anhang VI.

4
Repräsentativität:

Anteil der erfassten Merkmale (z. B. „Verkäufe” )

5
Sonstige relevante Aspekte

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