Präambel VO (EG) 2005/610

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 der Kommission(2) ist eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet worden.
(2)
In Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 ist die Anschrift der deutschen Interventionsstelle für die Einreichung der Angebote bezeichnet. Aufgrund einer internen Umstrukturierung der deutschen Verwaltungsdienststellen muss die genannte Adresse angepasst werden.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78.

(2)

ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 27.

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