ANHANG VO (EG) 2005/634
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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85184099 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 8518, 851840 und 85184099. Das Decodieren und die Verarbeitung der Tonsignale werden als Teil der Tonfrequenzverstärkerfunktion betrachtet. Weil die videorelevante Funktion nur in der Synchronisation des Ton- mit dem Videosignal besteht, verbleibt die Ware in Position 8518. |
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85273980 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 852739, und 85273980. Die Funktion des Rundfunkempfangsgerätes ist die gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI kennzeichnende Hauptfunktion der kombinierten Maschine. Die Verstärkung und die Verarbeitung des Tons werden im Vergleich mit dem Rundfunkempfang als nachgeordnete Funktion betrachtet. Somit ist die kombinierte Maschine als Rundfunkempfangsgerät in KN-Code 85273980 einzureihen. |
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85273980 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 852739 und 85273980. Die Funktion des Rundfunkempfangsgerätes ist gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI die kennzeichnende Hauptfunktion der kombinierten Maschine. Die Verstärkung und Verarbeitung des Tons wird im Vergleich mit der Rundfunkempfangsfunktion als nachgeordnete Funktion betrachtet. Weil die videorelevante Funktion nur in der Synchronisation des Tons-, mit dem Videosignal besteht, verbleibt die Ware in Position 8527. Somit ist die kombinierte Maschine als Rundfunkempfangsgerät in KN-Code 85273980 einzureihen. |
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85282190 |
Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852821 und 85282190. Die Einreihung in die Unterposition 847160 kommt nicht in Frage, da der Bildschirm nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art (siehe Anmerkung 5 zu Kapitel 84), sondern für die Anzeige von digitalen Daten aus unterschiedlichen Quellen geeignet ist. Die Einreihung in die Position 8531 ist ebenfalls nicht möglich, da das Gerät keine Signalanzeige zu Signalzwecken darstellt (siehe HS-Erläuterungen zu Position 8531 Abschnitt D). |
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90328990 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 b zu Kapitel 90 und dem Wortlaut der KN-Codes 9032, 903289 und 90328990. Aufgrund von Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 kann das System nicht in die Position 8471 eingereiht werden, da es eine andere spezifische Funktion gemäß Anmerkung 5 E zum Kapitel 84 als die Datenverarbeitung durchführt. Bei dem System handelt es sich um einen automatischen Regler zum Regeln von nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert (Anmerkung 7 b) zu Kapitel 90). |
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