Artikel 1 VO (EG) 2005/673
Die Zollzugeständnisse und die damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen des GATT 1994 der Gemeinschaft werden für die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Waren mit Ursprung in den USA ausgesetzt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.