Präambel VO (EG) 2005/705

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu gewährleisten, sind Verordnungen der Kommission zur Einreihung von Waren erlassen worden. Einige dieser Verordnungen verweisen auf Codes, die nicht mehr bestehen. Diese Verordnungen müssen daher geändert werden, um unter Berücksichtigung der geltenden Codes auf dem neuesten Stand zu sein.
(2)
Andere Verordnungen zur Einreihung von Waren sind nicht mehr relevant, weil sich Änderungen in der Warenbeschreibung und bei den entsprechenden Codes des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ergeben haben. Diese Verordnungen sind daher aufzuheben.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 493/2005 (ABl. L 82 vom 31.3.2005, S. 1).

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