Artikel 2 VO (EG) 2005/750
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.
Bis zur Anwendung der Vorschriften für die Neufassung der Anhänge 37 und 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission(1) können die Mitgliedstaaten jedoch die gleichfalls im Anhang aufgeführten dreistelligen Zahlencodes verwenden.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.