Artikel 2 VO (EG) 2005/750

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft.

Bis zur Anwendung der Vorschriften für die Neufassung der Anhänge 37 und 38 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission(1) können die Mitgliedstaaten jedoch die gleichfalls im Anhang aufgeführten dreistelligen Zahlencodes verwenden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1.

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